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   LAG Rheinland-Pfalz, 30.10.2008 - 10 Sa 340/08   

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https://dejure.org/2008,16402
LAG Rheinland-Pfalz, 30.10.2008 - 10 Sa 340/08 (https://dejure.org/2008,16402)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 30.10.2008 - 10 Sa 340/08 (https://dejure.org/2008,16402)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 30. Oktober 2008 - 10 Sa 340/08 (https://dejure.org/2008,16402)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unbegründete Schadensersatzklage eines Verkäufers wegen Mobbings; Unsubstantiierte Darlegungen zu Verletzungshandlungen

  • Judicialis

    BGB § 241 Abs. 2; ; BGB § ... 247; ; BGB § 253 Abs. 2; ; BGB § 278; ; BGB § 280 Abs. 1; ; BGB § 626 Abs. 1; ; BGB § 626 Abs. 2; ; BGB § 628 Abs. 2; ; BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 823 Abs. 2; ; ArbGG § 64 Abs. 1; ; ArbGG § 64 Abs. 2; ; ArbGG § 64 Abs. 6; ; ArbGG § 66 Abs. 1; ; ZPO § 267; ; ZPO § 517; ; ZPO § 519; ; ZPO § 533 Nr. 1; ; KSchG § 1 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unbegründete Schadensersatzklage eines Verkäufers wegen Mobbings - unsubstantiierte Darlegungen zu Verletzungshandlungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 16.05.2007 - 8 AZR 709/06

    Persönlichkeitsverletzung - Mobbing - Ausschlussfrist

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 30.10.2008 - 10 Sa 340/08
    Im Arbeitsleben übliche Konfliktsituationen sind grundsätzlich nicht geeignet, die Tatbestandsvoraussetzungen einer Vertragspflichtverletzung oder einer unerlaubten Handlung zu erfüllen (vgl. BAG Urteil vom 16.05.2007 - 8 AZR 709/06 - AP Nr. 5 zu § 611 BGB Mobbing).

    § 823 Abs. 1 BGB begründet einen Schadensersatzanspruch u.a. bei einer vorsätzlichen oder fahrlässigen widerrechtlichen Verletzung der Gesundheit oder eines "sonstigen Rechtes", zu denen auch das Persönlichkeitsrecht zählt (BAG Urteil vom 16.05.2007 - 8 AZR 709/06 - a.a.O.).

  • BAG, 08.08.2002 - 8 AZR 574/01

    Schadensersatz bei Eigenkündigung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 30.10.2008 - 10 Sa 340/08
    Folglich kann das pflichtwidrige Verhalten nicht mehr zum Anlass einer vorzeitigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses genommen werden und damit entfällt auch der Schadensersatzanspruch des § 628 Abs. 2 BGB (vgl. unter vielen: BAG Urteil vom 08.08.2002 - 8 AZR 574/01 - AP Nr. 14 zu § 628 BGB, m.w.N.).
  • BAG, 25.10.2007 - 8 AZR 593/06

    Mobbing - Schmerzensgeld - Entlassung des Störers

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 30.10.2008 - 10 Sa 340/08
    Der Arbeitgeber haftet dem betroffenen Arbeitnehmer gegenüber gemäß § 278 BGB für schuldhaft begangene Rechtsverletzungen, die von ihm als Erfüllungsgehilfen eingesetzte Mitarbeiter oder Vorgesetzte begehen (BAG Urteil vom 23.10.2007 - 8 AZR 593/06 - AP Nr. 6 zu § 611 BGB Mobbing, m.w.N.).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 04.10.2005 - 5 Sa 140/05

    Mobbing bei Ärzten

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 30.10.2008 - 10 Sa 340/08
    Vielmehr ist es dem Zusammenarbeiten mit anderen Menschen immanent, dass sich Reibungen und Konflikte ergeben, ohne dass diese, selbst wenn es dabei zu Kraftausdrücken, verbalen Entgleisungen und ähnlichen zu missbilligenden Verhaltensweisen kommt, als Ausdruck des Ziels anzusehen sind, den anderen systematisch in seiner Wertigkeit gegenüber Dritten oder sich selbst zu verletzen (LAG Rheinland-Pfalz Urteil vom 27.02.2008 - 8 Sa 558/07 - und Urteil vom 04.10.2005 - 5 Sa 140/05 - beide dokumentiert in Juris).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 27.02.2008 - 8 Sa 558/07

    Zum Schmerzensgeldanspruch gegen einen Vorgesetzten wegen Betrauung mit

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 30.10.2008 - 10 Sa 340/08
    Vielmehr ist es dem Zusammenarbeiten mit anderen Menschen immanent, dass sich Reibungen und Konflikte ergeben, ohne dass diese, selbst wenn es dabei zu Kraftausdrücken, verbalen Entgleisungen und ähnlichen zu missbilligenden Verhaltensweisen kommt, als Ausdruck des Ziels anzusehen sind, den anderen systematisch in seiner Wertigkeit gegenüber Dritten oder sich selbst zu verletzen (LAG Rheinland-Pfalz Urteil vom 27.02.2008 - 8 Sa 558/07 - und Urteil vom 04.10.2005 - 5 Sa 140/05 - beide dokumentiert in Juris).
  • LAG Düsseldorf, 26.03.2013 - 17 Sa 602/12

    893.000 Euro Schmerzensgeld wegen Mobbing?

    Der Arbeitnehmer darf keinem Verhalten ausgesetzt werden, das bezweckt oder bewirkt, dass seine Würde verletzt und ein von Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen und Beleidigungen gekennzeichnetes Umfeld geschaffen wird (BAG 24.04.2008 - 8 AZR 347/07 - NZA 2009, 38; BAG 13.03.2008 - 2 AZR 88/07 - DB 2009, 68; BAG 25.10.2007 - 8 AZR 593/06 - NZA 2008, 223; BAG v. 16.05.2007 - 8 AZR 709/06 - NZA 2007, 1154; LAG Mecklenburg-Vorpommern 13.01.2009 - 5 Sa 86/08 - juris; LAG Rheinland-Pfalz 30.10.2008 - 10 Sa 340/08 - juris).
  • LAG Düsseldorf, 30.01.2012 - 9 Sa 1277/11
    Denn aus dem Zusammenhang der Absätze 1 und 2 ergibt sich die gesetzliche Wertung, dass nicht jede geringfügige schuldhafte Vertragsverletzung, die Anlass für eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses gewesen ist, die schwerwiegende Folge des § 628 Abs. 2 BGB nach sich zieht (BAG v. 26.7.2001 - 8 AZR 739/00, NZA 2002, 325; BAG v. 8.2.2002 - 8 AZR 574/01, NZA 2002, 1323; LAG Rheinland-Pfalz v. 30.10.2008 - 10 Sa 340/08, juris).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 10.09.2020 - 2 Sa 309/19

    Anspruch auf Schmerzensgeld - Mobbing - Allgemeines Persönlichkeitsrecht -

    Vielmehr ist es der Zusammenarbeit im Arbeitsleben immanent, dass sich Reibungen und Konflikte ergeben, ohne dass diese - selbst wenn es dabei zu Kraftausdrücken, verbalen Entgleisungen und ähnlichen zu missbilligenden Verhaltensweisen kommt - als Ausdruck des Ziels anzusehen sind, den anderen fortgesetzt und systematisch in seiner Wertigkeit gegenüber Dritten oder sich selbst zu verletzen ( LAG Rheinland-Pfalz 23. August 2011 - 3 Sa 125/11 - Rn. 70, juris; LAG Rheinland-Pfalz 30. Oktober 2008 - 10 Sa 340/08 - Rn. 43, juris; Schaub Arbeitsrechtshandbuch 18. Aufl. § 36 Rn. 157 ).
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